28. Februar 2020

Betrieb­li­ches Gesund­heits­management lohnt sich immer

Durch be­trieb­liches Ge­sund­heits­ma­nage­ment sen­ken Kon­zer­ne die Fehl­zei­ten der Mit­ar­beiter. Mit dem rich­tigen Kon­zept schaf­fen das auch klei­nere Fir­men. Dies er­for­dert enge Ko­ope­ra­tion mit den Kran­ken­kas­sen – und Rück­spra­che mit Steu­er­be­ra­ter sowie Anwalt.

Text: Midia Nuri

eilen ist gut, Vorsorgen ist besser. Mit spezi­ellen Ange­boten ermun­tern viele Kran­ken­kassen darum Unter­nehmer, etwas für die Gesund­heit ihrer Beschäf­tigten zu tun. So kann der Chef bei zahl­rei­chen Kran­ken­kassen für dort Versi­cherte beispiels­weise Unter­stüt­zung für Kurse oder Bera­tungs­ge­spräche erhalten. Es gibt auch die Möglich­keit, etwa mit einer zusätz­li­chen Brille etwas für die Gesund­heit der Mitar­beiter zu tun. Oder Abspra­chen für eine gut orga­ni­sierte betrieb­liche Wieder­ein­glie­de­rung nach einer krank­heits­be­dingten Auszeit zu treffen. Firmen­chefs, die hierbei intensiv mit Kran­ken­kassen zusam­men­ar­beiten, tun nicht nur etwas für die physi­sche oder psychi­sche Gesund­heit ihrer Beschäf­tigten. Sie stärken so auch die finan­zi­elle Gesund­heit ihres Unter­neh­mens. Denn betrieb­li­ches Gesund­heits­ma­nage­ment hilft dabei, Kosten zu sparen und die Leis­tungs­kraft der Mitar­beiter zu erhöhen. Unter­nehmer sollten klären, was sach­ge­recht sowie auch steu­er­lich und sozi­al­recht­lich sinn­voll oder nötig ist.

Gesund­heits­ma­nage­ment? Fehl­zeiten kosten mehr!

Krank­heits­be­dingte Ausfälle ihrer Mitar­beiter kosten deut­sche Unter­nehmen eine Stange Geld. 2017 zahlten die Firmen­chefs schät­zungs­weise 53 Milli­arden Euro an Lohn­fort­zah­lung für kranke Mitar­beiter. Im Jahr 2006 waren es nur gut 25 Milli­arden Euro. Natür­lich spielt bei der Zunahme auch eine Rolle, dass es mehr Beschäf­tigte gibt und die Gehälter gestiegen sind. Wesent­lich für diese Entwick­lung ist aller­dings der seit einigen Jahren stei­gende Kran­ken­stand. Und gegen den lässt sich durch gutes betrieb­li­ches Gesund­heits­ma­nage­ment etwas tun. Das gilt nicht nur für Konzerne. Klei­nere Firmen können davon eben­falls profi­tieren. Und gerade solche Firmen hätten ein betrieb­li­ches Gesund­heits­ma­nage­ment oft auch beson­ders nötig. Denn bei ihnen ist die Zahl der Fehl­tage relativ hoch, wie der BKK-Gesund­heits­re­port fest­stellt. Konzernen mit ihren häufig ausge­feilten Programmen für Gesund­heits­ma­nage­ment ist es dagegen gelungen, die Fehl­zeiten zu redu­zieren.

Fehl­zeiten mit be­trieb­lichem Gesund­heits­ma­nage­ment senken

Die gute Nach­richt: Unter­nehmer können durch ein sinn­volles betrieb­li­ches Gesund­heits­ma­nage­ment die Fehl­zeiten ihrer Mitar­beiter verkürzen. Präven­tion wirkt, das ist wissen­schaft­lich erwiesen. Die Zahlen sind deut­lich: In Betrieben mit bis zu neun Beschäf­tigten lässt sich die Hälfte der Fehl­tage auf Lang­zeit­er­kran­kungen zurück­führen. In größeren Betrieben ist dieser Anteil aufgrund umfas­sender Ange­bote für Präven­tion und Wieder­ein­glie­de­rung um zehn Prozent­punkte nied­riger. Die dort häufig sehr umfas­senden Ange­bote mit verschie­densten Präven­ti­ons­maß­nahmen lohnen sich also. Betrieb­li­ches Gesund­heits­ma­nage­ment dient damit nicht nur der Mitar­bei­ter­wer­bung und -bindung. In den Perso­nal­ab­tei­lungen hat sich längst herum­ge­spro­chen, dass sich Ausgaben selbst für üppige Präven­ti­ons­an­ge­bote rechnen. Denn diese Kosten liegen immer noch unter denen der sonst durch Krank­heit verur­sachten, unver­meid­li­chen Fehl­tage.

Gesund­heits­ma­nage­ment: Diese Pflich­ten haben Ar­beit­geber

Zumin­dest teil­weise ist betrieb­li­ches Gesund­heits­ma­nage­ment für Arbeit­geber jedoch nicht nur Eigen­nutz, gepaart mit sozialem Gemein­sinn, sondern gesetz­liche Pflicht. Einem lang­zeit­er­krankten Mitar­beiter muss der Arbeit­geber nämlich Maßnahmen zur betrieb­li­chen Einglie­de­rung anbieten. Das Wich­tigste zu diesem Thema hat die Tech­niker Kran­ken­kasse über­sicht­lich zusam­men­ge­stellt. Erkrankt jemand länger, müssen Unter­nehmer im Rahmen des betrieb­li­chen Einglie­de­rungs­ma­nage­ments klären, wie sie ein für ihn gesund­heits­freund­li­ches Arbeits­um­feld schaffen können. Kehrt der Beschäf­tigte nach längerer Erkran­kung an seinen Arbeits­platz zurück, geht dies im Rahmen einer stufen­weisen Wieder­ein­glie­de­rung auch schritt­weise. Zu weiteren flan­kie­renden Maßnahmen können Verän­de­rungen an Abläufen oder im Arbeits­platz­um­feld gehören, etwa nach einem Band­schei­ben­vor­fall. Oder der Betrof­fene erhält neue Aufgaben. Prak­ti­sche Hand­rei­chungen für die Einglie­de­rung erkrankter Mitar­beiter finden Unter­nehmer bei den Inte­gra­ti­ons­äm­tern. Berufs­ge­nos­sen­schaften und Kran­ken­kassen stehen eben­falls als Ansprech­partner zur Verfü­gung. Unter­nehmer sollten zudem natür­lich Detail­fragen aus Arbeits-, Steuer- oder auch Daten­schutz­recht mit Anwalt oder Steuer­berater klären.

Psy­chi­sche Ge­sund­heits­risiken nicht ver­gessen

Auch bei der Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung können neben Berufs­ge­nos­sen­schaften und Unfall­kassen die Kran­ken­kassen helfen. Das
ist mit Blick auf die Präven­tion sehr sinn­voll. Denn es geht ja nicht nur beispiels­weise um die ergo­no­mi­sche Gestal­tung eines Arbeits­platzes. Gerade die psychi­sche Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung bildet oft eine gute Basis für die Entwick­lung wirkungs­voller Präven­ti­ons­an­ge­bote. Auch zu der sind Arbeit­geber inzwi­schen verpflichtet. Aller­dings dürften kleine und mittel­große Betriebe dazu ohne externe Unter­stüt­zung kaum in der Lage sein. Allein in Deutsch­land gibt es laut Bundes­an­stalt für Arbeits­schutz und Arbeits­me­dizin (BAuA) derzeit 90 unter­schied­liche Verfahren zur Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung psychi­scher Belas­tungen. Daher ist Hilfe durch einen Dienst­leister hier beson­ders sinn­voll.

Be­trieb­liches Ge­sundheits­ma­nagement er­for­dert Präven­tion

Wie heißt es im Fußball so schön: „Nach der Reha ist vor der Reha“. Damit das nicht im Unter­nehmen passiert, sollten sich Firmen­chefs bei ihrem betrieb­li­chen Gesund­heits­ma­nage­ment vor allem auf die Präven­tion konzen­trieren. Denn Vorsorgen ist bekannt­lich besser als Heilen. Das gilt für gesunde Mitar­beiter natür­lich ebenso wie für bereits früher einmal Erkrankte. Mindes­tens 300 Millionen Euro jähr­lich sollen Kranken- und Pfle­ge­kassen für Gesund­heits­för­de­rung unter anderem in Betrieben sowie Schulen und anderen Einrich­tungen aufwenden. Für Unter­nehmer ein weiterer Grund, den Mitar­bei­tern ein Präven­ti­ons­an­gebot zu machen. Großes Eigen­in­ter­esse an gesunden Beschäf­tigten haben sie ja sowieso, jetzt wird das Enga­ge­ment auch finan­ziell besser unter­stützt. „Gesund leben und arbeiten“ betrachtet die Bundes­re­gie­rung als eines der Hand­lungs­felder, für die Maßnahmen anstehen, berichtet die „Ärzte­zei­tung“.

Kranken­kas­sen bie­ten Kur­se für das Ge­sund­heitsmanagement

Das zum Jahres­be­ginn 2016 über­ar­bei­tete – über mehrere Geset­zes­texte verstreute – Präven­ti­ons­ge­setz sieht neben diversen Maßnahmen wie etwa Schutz­imp­fungen unter anderem auch vor, dass die Kassen zwei Euro pro Versi­cherten für betrieb­liche Präven­tion ausgeben. Das sollten Unter­nehmer für ihr betrieb­li­ches Gesund­heits­ma­nage­ment nutzen. Zur besseren Vernet­zung verschie­dener Maßnahmen rund um die Präven­tion hat die Bundes­re­gie­rung Koor­di­nie­rungs­stellen einge­richtet, die kassen­über­grei­fend beraten sollen. Unter­nehmer können auch eine Kran­ken­kasse anspre­chen, um sich nach Präven­ti­ons­mög­lich­keiten vor Ort zu erkun­digen. Entweder eine Kasse, in der die meisten Mitar­beiter versi­chert sind, oder eine Kasse vor Ort, die sich stark mit Ange­boten enga­giert. Mögli­cher­weise bieten die bereits etwas Passendes an oder helfen Unter­neh­mern, Ange­bote für ihre Mitar­beiter zu orga­ni­sieren.

Auch für gute An­ge­bote braucht es nicht viel

Die vernünf­tige, umfas­sende gesund­heit­liche Präven­tion muss nicht viel kosten. Weder sind Fitness­räume nötig, noch Inhouse-Entspan­nungs­an­ge­bote oder ein ange­stellter Betriebs­arzt – das wäre in Unter­nehmen mit wenigen Mitar­bei­tern unrea­lis­tisch. Aber auch Inhaber kleiner Betriebe können ihren Mitar­bei­tern steu­er­be­güns­tigt den Kurs in Rücken­gym­nastik, das Anti-Stress-Trai­ning, die Ernäh­rungs­be­ra­tung, den Yoga­kurs bezahlen. Bis zu 500 Euro pro Kopf und Jahr dürfen für betrieb­liche Gesund­heits­för­de­rung ange­setzt werden, unter Umständen sogar mehr. Und wenn sich mehrere Unter­nehmen einer Region zusam­mentun, können sie für die Beleg­schaften ein Präven­ti­ons­pro­gramm von einem Dienst­leister zusam­men­stellen lassen. Ihre Mitar­beiter können entspre­chende Bera­tungen und Kurse auf frei­wil­liger Basis in der Mittags­pause oder nach Dienst­schluss besu­chen. Falls es dafür keinen Platz in der Firma gibt, lassen sich Räume im Gemein­de­haus, in einer Kinder­ta­ges­stätte oder beim Sport­verein anmieten. Über­haupt empfiehlt sich eine enge Zusam­men­ar­beit mit Vereinen, Innungen, Kammern oder Land­schafts­ver­bänden vor Ort. Es gibt viele Möglich­keiten. Unter­nehmer sollten sich umhören und das mit ihren Mitar­bei­tern bespre­chen.

Pa­let­te reicht von Yo­ga­kurs bis Rau­cher­entwöhnung

Das Angebot an Präven­ti­ons­kursen für attrak­tives und sinn­volles betrieb­li­ches Gesund­heits­ma­nage­ment ist breit: Rücken­schule, Augen­schule, Raucher­ent­wöh­nungs­kurse, Yoga, Qigong oder auch progres­sive Muskel­ent­span­nung – all dies sind von den Kran­ken­kassen aner­kannte Möglich­keiten. Unter­nehmer können vieles anbieten, allge­mein wie auch speziell mit Blick auf Sucht­er­kran­kungen oder auf psychi­sche Erkran­kungen wie die hier­zu­lande zuneh­mende Depres­sion. Manchmal ist die beste Präven­tion aber auch einfach das gute alte Nach­hau­se­schi­cken eines kranken Mitar­bei­ters. Wie sinn­voll Präven­tion ist, erklärt sich aus den Gründen für Lang­zeit­er­kran­kungen: Muskel- und Skelett­er­kran­kungen wie Rücken­leiden sowie psychi­sche Störungen sind dem BKK-Report zufolge die häufigsten Ursa­chen. Diese beiden Krank­heiten verur­sa­chen mehr als jeden zweiten Kran­ken­geldtag – und sie lassen sich relativ gut mit Präven­ti­ons­kon­zepten verhin­dern.

Vor­sor­ge ist für die Mit­ar­bei­ter steu­er­be­günstigt

Bieten Unter­nehmer ihren Mitar­bei­tern im Rahmen des betrieb­li­chen Gesund­heits­ma­nage­ments einen Präven­ti­ons­kurs an, ist das steu­er­be­güns­tigt: Sie können Gesund­heits­för­der­maß­nahmen wie etwa Kurse als Perso­nal­kosten geltend machen und natür­lich auch die Vorsteuer ziehen. Mit dem Steuer­berater klären Unter­nehmer die Details. Und für den Mitar­beiter ist so eine Zuwen­dung bis zu einer Höhe von 500 Euro jähr­lich lohn­steuer- und abga­ben­frei. Da ist sicher einiges an Yoga, Taiji­quan, Rücken- oder Sehschule drin. Ideen finden Unter­nehmer beim Netz­werk für betrieb­liche Gesund­heits­för­de­rung. Eine Möglich­keit für die Mitar­beiter findet sich in dem bunten Strauß an Möglich­keiten allemal.

Bei Fragen spre­chen Sie uns gerne an.

Quelle: www.trialog-unternehmerblog.de, Heraus­geber: DATEV eG, Nürn­berg